zurück zur Bezirksseite

Sollten Sie Fehler auf diesen Seiten finden, setzen Sie sich bitte mit dem Webmaster in Verbindung.

Werbefaxe mit 0190-Faxabrufnummern

Inhalt
bulletVorwort
bulletFangschaltung
bulletErste Hilfe
bulletBeispielfaxe
bulletZweite Hilfe
bulletErfolg?
bulletRegulierungsbehörde (Verbraucherschutz)
bulletDer Bundesbeauftragte für Datenschutz
bulletNummernverwaltung
bulletReaktionen
bulletWettbewerbsrecht
bulletUnerwünschte SMS / Pressemitteilung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorwort

Diese Seite soll nicht dazu dienen,  Firmen oder Personen bezüglich ihres vielleicht gesetzwidrigen Handelns  öffentlich anzuklagen. Dies haben schon andere Betroffene mit Hilfe ihrer Internetseiten versucht, die durch die Rechtslage in Deutschland ein zweites Mal zum Opfer wurden.

Dieses Internetangebot hat nur präventiven Charakter. Es soll zeigen, wie man sich bei einem eventuellen Fax-Angriff verhalten sollte, um Schlimmeres zu vermeiden. Weiterhin wollen wir helfen, Leuten die Opfer solcher Fax-Werbung geworden sind, sich dieser zu entledigen. 

 

Wer ein Faxgerät besitzt, ist vielleicht schon einmal mit diesen lästigen Werbe-Faxen konfrontiert worden. Die Inhalte dieser Faxe sind oft allgemein gefasst und eigentlich zu nichts nutze. Es geht um Themen wie Abnehmen, günstig Telefonieren, Nebenjobs, Heimarbeit usw.

 

Wenn man ein solches unerwünschtes Fax erhält, kann man von Glück sprechen, wenn der Absender eine Faxnummer hinterlassen hat, unter der man diese Faxe wieder abbestellen kann.

Solche Werbung gehört zum unlauteren Wettbewerb und ist nach deutscher Rechtslage unzulässig. Immerhin muss man eigens zum Abbestellen der lästigen Werbung ein Fax zurücksenden. Zeit und Kosten, zu denen man regelrecht genötigt wird.

Aber Vorsicht ist auch bei solchen Fax-Rückruf-Nummern geboten. Auch diese können recht teuer sein. Vorstellbar ist auch die Möglichkeit, dass Sie mit der Antwort auf das unerwünschte Fax, die Richtigkeit der Fax-Nummer bestätigen. Dann bringt Ihre Nummer  für den Versender dieser Faxe wieder bares Geld.

 

Wenn es in einem solchen Fall mit dem Abbestellen des Werbe-Faxes geklappt hat, dann hatten Sie dieses Mal noch Glück.

 

Schlimmer sind diejenigen betroffen, denen Werbe-Faxe ins Haus flattern, wo diese Möglichkeit gar nicht erst gegeben ist, sei es durch das Fehlen einer Fax-Rückruf-Nummer oder durch Angabe einer falschen Nummer.

Spätestens dann, wenn ein Fax nach dem andern die häusliche Ruhe stört, muss man sich fragen, wer die Rechte der Geschädigten vertritt.

Dadurch, das viele dieser Firmen das Ausland für ihre Machenschaften entdeckt haben, wird es den Betroffenen sehr schwer gemacht, den Übeltäter ausfindig zu machen und dem ungewollten Faxempfang Einhalt zu gebieten.

 

horizontal rule

 

zurück

 

 

 

 

 

Erste Hilfe

In diesem Fall muss man zur Selbsthilfe greifen! 

Der Weg über die Bestellung an den Absender zu gelangen ist problematisch, weil in aller Regel Schund oder sonst Unverkäufliches angeboten wird. Auch sollten Sie unter keinen Umständen an die dort (meist 0190er Nummer) angegebene Faxnummer etwas senden - das kostet Sie u.U. viel Geld.

 

Auch wenn die Adressdaten auf den Faxen unvollständig und falsch sind, so besteht noch über die angegebenen 0190-Nummern die Möglichkeit einer Rückverfolgung, um den Faxversender herauszubekommen. Sollte im Einzelfall der Mieter der 0190-Nummer nicht gleichzeitig der Versender sein, so ist dennoch die Beziehung zum Versender für eine Aufforderung zur Faxeinstellung eng genug, zumal der Mieter mit als Nutznießer haftet.

Das können Sie recherchieren mit der "Liste der durch die RegTP vergebenen Rufnummernblöcke (RNB) im Teilbereich (0)190 für 'Premium Rate'-Dienste". Suchen Sie dort nach dem entsprechenden Rufnummernblock, das sind die ersten 3 Ziffern nach 0190. Lassen sie sich nicht durch andere Darstellungsformen täuschen, wie etwa 01908 - in der eine andere Vorwahl vorgegaukelt werden soll, der Rufnummernblock beginnt mit 8 und weiteren 2 Ziffern.

 

Sollten Sie die Telefonnummer zum Zweck der Abmahnung dort nicht recherchieren können müssen Sie sich an die RegTP wenden unter: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post; Postfach 8001; 55003 Mainz. Senden Sie dazu die Kopie des Faxspam mit Ihrer Bitte um Auskunftsersuchen zu den im Fax genannten Faxnummern an die RegTP.

 

 

horizontal rule

 

zurück

 

 

 

 

 

Regulierungsbehörde für Telekommunikation

 

Verbraucherservice

 

Der Verbraucherservice erteilt Auskünfte zu Regelungen in der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung (TKV), die das Vertragsverhältnis des Kunden und seinen Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen unmittelbar berühren.

 

Darüber hinaus gibt der Verbraucherservice Hinweise und Hilfestellung für alle weiteren auftretenden Fragen auf dem Gebiet der Telekommunikation und Post.

 

telefonisch bundesweit unter:

 

0 18 05/10 10 00

- Bundesweites Infotelefon (Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Ortsnetzanbieters) -

 

oder alternativ: 0 30/2 24 80-5 00

 

Mo.-Fr. von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr

 

E-Mail-Kontakt

Telefax: 

0 30/2 24 80-5 15

Postanschrift:

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post

Verbraucherservice

Postfach 80 01

53105 Bonn

 

horizontal rule

 

zurück

 

 

 

 

 

Nummernverwaltung

Sie ist verantwortlich für die Strukturierung des nationalen Nummernraums und legt die Zuteilungs- und Nutzungsbedingungen für Rufnummern fest. Bei der Rufnummernverwaltung können Rufnummern bzw. Rufnummernblöcke und technische Nummern beantragt werden.

Sie erreichen die Hotline der Rufnummernverwaltung von 

Mo - Do von 7.30 bis 15.30 Uhr

Fr von 7.30 bis 14.30 Uhr

 

telefonisch bundesweit unter

(0) 1 8 0 3  NUMMER bzw.

(0) 1 8 0 3  6 8 6 6 3 7

Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Ortsnetzanbieters

Fax:

(0) 1 8 0 3 1 1 3 3 9 9

 

E-Mail:

nummernverwaltung@bnetza.de

 

Anschrift:

Regulierungsbehörde für 

Telekommunikation und Post

Rufnummernverwaltung

Canisiusstraße 21

55122 Mainz

      Internet: Nummernverwaltung

 

Links zur Bundesnetzagentur

(0)190er-/(0)900er-Missbrauchsgesetz

Verbraucherinformationen zum (0)190er-/

(0)900er- Missbrauchsgesetz

Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste 

Verbraucherinformationen zu Spam

Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch

bullet

im Bereich Dialer und Sprachtelefonie

bullet

im Bereich Spam

Dialer-Datenbank 

Suchmaschine (0)190er/(0)900er-Rufnummern

 

horizontal rule

 

zurück

 

 

 

 

 

Zweite Hilfe

Wie kann ich mich vor unerwünschter Fax-Werbung schützen?

Nach deutscher Rechtslage ist das Zusenden nicht verlangter Fax-Werbung grundsätzlich unzulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn zwischen der werbenden Firma und dem Werbekunden eine geschäftliche Beziehung besteht. Leider halten sich viele Firmen nicht daran. Um diesem Terror entgegen zu wirken, können Sie folgendes tun: 

 

bullet

Keine Beschwerde durch Rückruf einer der genannten Faxabrufnummern. Jeder Anruf kostet Ihr Geld, und wenn Sie Ihre Faxnummer, Telefonnummer oder Adresse angeben (geschieht bei vielen Anschlüssen ohne Wissen des Nutzers), liefern Sie diesem oder den nächsten Geiern Ihre Daten frei Haus.

bullet

Wenn Sie Waren bestellen, können Sie schriftlich widersprechen, dass Ihre Daten für Zwecke der Werbung oder Marktforschung genutzt werden. 

bullet

Es liegt an Ihnen, ob Sie Ihre Faxnummer in Telefonverzeichnissen veröffentlichen wollen oder darauf verzichten können. 

bullet

Wenn Sie eine ISDN-Anlage besitzen, können Sie Faxe ohne erkennbare Anrufnummer abweisen. 

bullet

Sie können sich unter der Faxnummer 01805 / 000761 in die von der Firma Retarus im Auftrag des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) geführte „Robinson-Liste“ gegen unerwünschte Telefaxe eintragen lassen, die von vielen Werbefirmen beachtet wird. 

bullet

Bei besonders schwerwiegenden Belästigungen können Sie bei Ihrem TK-Unternehmen eine sog. Fangschaltung  beantragen. 

bullet

Wenn nichts mehr hilft, bleibt nur noch eins: Beantragen Sie eine neue Faxnummer.

 

Sie können auch über das Webformular für Beschwerden wegen Wettbewerbsverstößen, auf der Seite der Wettbewerbszentrale, Ihr Anliegen anzeigen. Weiterhin steht auf dieser Page auch ein umfangreiches Angebot an Pressemitteilungen bereit.

Auch die altübliche Art des Postweges ist möglich. Hier die Adresse der Zweigstelle in Berlin.

Wettbewerbszentrale

Zweigstelle Berlin-Brandenburg

Danckelmannstraße 9 

14059 Berlin

Tel.: 030 / 326 56 56

Fax: 030 / 326 56 55

http://www.wettbewerbszentrale.de/

 

horizontal rule

 

zurück

 

 

 

 

 

Das Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht stammt aus den 20er Jahren. Es schafft und definiert Spielregeln für den unternehmerischen Wettbewerb.

Es stellt die Grundlage dafür dar, alle Unternehmer gleichzustellen. Es soll ungerechtfertigten Vorteil eines Unternehmers gegenüber eines Mitbewerbers ausschließen. Kreative Werbemaßnahmen sollen dadurch aber nicht grundsätzlich verhindert werden.

Es soll allen Unternehmern unabhängig von Ihrer Größe und Marktbedeutung Chancengleichheit garantiert und der freie Leistungswettbewerb gesichert werden. Die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften stellen somit die äußersten Schranken dar, innerhalb derer sich der Wettbewerb abzuspielen hat.

 

Weitere Informationen zum Wettbewerbsrecht können Sie unter http://www.schutzverband.at/ einsehen.

 

horizontal rule

zurück

 

 

 

 

 

Total unverfrorenen...

Ende letzten Jahres gab es sogar einen total unverfrorenen Faxversender unter den unanständigen. Es war kaum zu fassen, er lehnte sich im Faxschreiben gegen den Fax-Terror auf und nannte sich Eingetragener Verein zur Bekämpfung der Werbefaxe. Raffiniert führte er gleich noch aus, dass Einzelklagen keinen Erfolg haben und er deshalb eine Sammelklage plante. Zu diesem Zweck sollten auf die teure 0190-Nummer alle erhaltenen Werbefaxe gesendet werden, bitte gerne anonym, wie er bemerkte.

 

horizontal rule

 

zurück

 

 

 

 

 

Erfolg?

Entschädigung für Fax-SPAM eingeklagt 

2 270 000 000 000 Dollar Klage gegen Fax-Werber San Francisco - Empfänger unerwünschter Werbfaxe haben in einer Sammelklage den Versender auf über 2,2 Trillionen Dollar verklagt. Die amerikanische Trillion entspricht der europäischen Billion, so dass es sich um eine Summe von ca. 2.27 Billionen Euro handelt. Bei der beklagten Firma handelt es sich um Fax.com, die nach eigenen Angaben täglich (!) drei Millionen Werbefaxe im Auftrag seiner Kunden verschickt. 

Hauptkläger ist der Unternehmen Steve Kirsch, der Gründer der Internet-Suchmaschine Infoseek, nach dessen Auffassung Fax.com durch die Werbefaxe gegen Bundesgesetze verstoße. Er fordert weitere Empfänger von Werbefaxen auf, sich an der Klage ebenfalls zu beteiligen. 

Kirsch hält eine Entschädigung von 1.500 Dollar pro unerwünschtem Fax innerhalb der letzten vier Jahre für angemessen. Nach Schätzungen verursachen die Massenfaxe auch in den USA durch Betriebs- und Papierkosten jährlich Schäden in Millionenhöhe.

 

IHK Frankfurt stoppt Fax-Spam-Serie 

2002-07-01 

Seit Mitte des vergangenen Jahres sorgten aufdringlich oft versandte Fax-Spam für großen Ärger bei den Unternehmen. Mit den ungebetenen Telefaxen, die wahllos bundesweit an die Unternehmen verschickt wurden, sind außer Kunststoffbäumen auch vielerlei über Faxabruf erhältliche Informationen von zweifelhaftem Wert angeboten worden. Die Themen reichten von Listen über Fabrikverkaufsadressen, über Bankempfehlungen und Gesundheitsthemen bis hin zu Sex-Websites. Zum Teil wiesen die Fax-Spam ausländische Absenderangaben auf. Durch Testabrufe konnte festgestellt werden, dass die Abrufzeiten künstlich verlängert wurden, um die ohnehin schon maximalen Minutenpreise (DM 3,63 jetzt: Euro 1,81 ) noch weiter in die Höhe zu treiben. Da durch die große Anzahl der Seiten (zum Teil über 50 Seiten) die Übertragungsdauer ohnehin schon extrem hoch war und durch die verlangsamte Übertragungsgeschwindigkeit noch zusätzlich gesteigert wurde, konnten durch den Faxabruf leicht Kosten von über 200 Euro entstehen. Kein Zweifel, dass die Höhe der Entgelte nicht zu rechtfertigen sind und deshalb Rückzahlung gefordert werden kann. 

 

Die IHK Frankfurt am Main hat gegen die Versender dieser Fax-Spam und Betreiber der Faxabrufdienste ein Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Das Landgericht Frankfurt hat den Unternehmen in einer einstweiligen Verfügung verboten, ohne Einverständnis des Empfängers Telefaxe zu verschicken, Telefaxe ohne zutreffende vollständige Absenderangabe zu versenden sowie Telefaxabrufsendungen künstlich zu verzögern.Nach Erlass der einstweiligen Verfügung hat die Fax-Spam-Welle zwar spürbar nachgelassen, sie ist aber noch nicht ganz abgeebbt. Faxabrufangebote mit denselben Inhalte wurden jetzt von einer ausländischen Firma (aus Liechtenstein) versandt. Wegen des Verstoßes gegen die gerichtliche Verfügung wurde ein Bestrafungsverfahren eingeleitet.

 

Obwohl der Vertrag der Versender mit dem Diensteanbieter und Provider über den Versand der Faxabrufe beendet war, war es für ihn weiter lukrativ, die betroffenen Faxabrufweitnummern in Betrieb zu halten, um an der Werbewirkung der Fax-Spams weiterhin zu verdienen. Ein Interessent erhielt allerdings völlig andere Inhalte als mit den Fax-Spam angekündigt und von ihm gewünscht. Aus diesem Grunde musste ein zweites einstweiliges Verfügungsverfahren auch gegen den Provider angestrengt werden.

Die rechtskräftige Entscheidung des Landgericht Frankfurt, Urteil vom 14.2.2002, 2/3 O 422/01, ist hier abrufbar.

 

horizontal rule

 

zurück

 

 

 

 

 

Unerbetene SMS-Werbung löst Unterlassungsanspruch des Empfängers aus (Pressemitteilung)

21.01.2003

+++ Pressemitteilung +++

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 14.01.2003 einen Internetdienstanbieter, der seinen Kunden den kostenlosen Versand von SMS anbietet, verurteilt, es zu unterlassen, dem Nutzer dieser Dienstleistung fortan eigene oder fremde Werbung per SMS zuzusenden.

Der Nutzer der Gratis-SMS hatte sich auf den Internetseiten mit seiner Mobilfunknummer registrieren lassen und daraufhin eine kostenlose SMS versandt. In der Folgezeit erhielt er von einem Kooperationspartner der Beklagten Werbung per SMS auf sein Mobiltelefon. Zwar hatte der Nutzer bei der Registrierung auf den Seiten des Internetanbieters die Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Mausklick akzeptiert. In diesen AGB war jedoch nur unzureichend, nämlich schwer auffindbar an versteckter Stelle und vor allem verklausuliert formuliert auf die Weitergabe der Rufnummer zu Werbezwecken hingewiesen worden. Ein Einverständnis des Nutzers mit dem Erhalt von Werbe-SMS lag somit nicht vor.

Eine unerwünschte Werbe-SMS ist nach Auffassung des Landgerichts der unerbetenen E-Mail- bzw. Faxwerbung gleichzusetzen mit der folge, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt. Wie im Falle der E-Mail- und Faxwerbung könne der Inhaber eines Mobiltelefons den erstmaligen Zugang von Werbung per SMS nicht entgegenwirken. Insofern ergebe sich auch hier der maßgebliche Unterschied zur Briefkastenwerbung. Zwar würden dem Empfänger keinerlei Kosten durch den Erhalt der Werbe-SMS entstehen, jedoch sei auch das Kostenargument im Falle der E-Mail- und Faxwerbung sekundär, da - wie Gerichte bereits festgestellt haben - die Kosten einer einzelnen empfangenen E-Mail verschwindend gering sind.

 

Pressemitteilung der:

 

Kanzlei Härting

Rechtsanwälte

Gipsstr. 2

10119 Berlin

 

http://www.haerting.de

 

 

horizontal rule

 

zurück

 

 

 

 

 

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz

Auf der Internetseite des BfD erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Datenschutz.

 

horizontal rule

 

zurück

 

 

 

 

 

Fangschaltung

Wird jemand durch Anrufe bedroht oder belästigt, so hat er die Möglichkeit, bei seinem Telekommunikationsunternehmen einen Antrag auf Mitteilung der bei ihm ankommenden Verbindungen zu stellen (sog. Fangschaltung). Dieser Antrag muss schriftlich erfolgen und schlüssig darstellen, woraus sich für den Betroffenen eine Bedrohung oder Belästigung ergibt. 

Der Antragsteller muss außerdem noch die entsprechenden Anrufe eingrenzen, um so sicherzustellen, dass wirklich nur die belästigenden oder bedrohenden Anrufe mitgeteilt werden .bevor ihm diese Verbindungen und die Inhaber der Anschlüsse bekannt gegeben wird. Das Unternehmen hat dem Antragsteller dann Namen, Anschrift und Telefonnummer der Person mitzuteilen, von deren Anschluss die im Rahmen der Fangschaltung ermittelten Anrufe ausgegangen sind. Falls diese Person nicht in einem Kundenverzeichnis eingetragen ist, unterbleibt die Mitteilung der Telefonnummer. 

Wird der Störenfried ermittelt und ist dieser Kunde eines anderen Telekommunikationsunternehmens, hat dieses die Auskünfte zu erteilen, die erforderlich sind, um den Antragsteller zu informieren (netzübergreifende Auskunft). Der Betroffene muss sich also nicht an die verschiedenen Dienstanbieter wenden, um zu erfahren von wem die Belästigungen ausgehen.

Der Inhaber des ermittelten Anschlusses ist nachträglich darüber zu unterrichten, dass er im Rahmen einer Fangschaltung gefangen wurde. Auf diese Information kann nur verzichtet werden, wenn der Antragsteller einer Fangschaltung schriftlich schlüssig vorträgt, dass ihm aufgrund dieser Benachrichtigung wesentliche Nachteile entstehen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.bfd.bund.de/dsvonaz/f8.html 

 

horizontal rule

 

zurück

 

 

 

 

 

Reaktionen

Hier finden Sie eine Tabelle, die einerseits eine Übersicht über die Reaktionen der Faxversender zeigt und andererseits die schon lange gewünschte komfortable Erfassung von Fax eingestellt ja/nein ermöglicht.

 

Quellen:

Reg TP - Regulierungsbehoerde für Telekommunikation und Post

http://www.avoid-spam.de/sachliches.html 

http://www.optimasoftware.de/index.htm

http://www.ra-kotz.de/werbefaxe.htm 

http://www.schutzverband.at/

http://www.ihk.de 

 

horizontal rule

 

nach oben

 

zurück zur Bezirksseite

 

 

 

Aktualisiert Klaus Thiem Montag, 02. Oktober 2006 22:06:15

horizontal rule

 

Startseite | Der Kleingarten | Der Stadtbezirk | Auto & Service | Die Technikseite | Urlaub und Erholung | E-Mail