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Verhalten an der Unfallstelle

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Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren, um weiteren, größeren Schaden zu verhüten. Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle. Sie müssen neben straf-rechtlichen Konsequenzen auch mit einem Regress der Versicherung von bis zu 10.000 Mark rechnen.

 

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Unfälle auf Autobahnen oder Bundesstraßen sollten über die vorhandenen Notrufsäulen gemeldet werden. So ist die sichere Lokalisierung Ihres Standortes gewährleistet. Denn alle Notrufsäulen (über 14.000 an den Bundesautobahnen) und alle Björn-Steiger-Säulen (über 5.000 an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sind exklusiv und direkt mit dem Notruf der Autoversicherer verbunden.

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Gibt es keine Notrufsäule in Ihrer Nähe, können Sie sich bei einem Unfall ohne Personenschäden auch mit Ihrem Handy unter der kostenfreien Vanity-Telefonnummer 0800 6683663 (0800 NOTFON D) an den Notruf der Autoversicherer wenden.

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Bei Unfällen mit Verletzten wählen Sie immer 112.

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Folgende Maßnahmen müssen – je nach Lage des Falles – im Interesse der Verkehrssicherheit am Unfallort getroffen werden:

 

Sichern Sie immer zuerst die Unfallstelle ab: Schalten Sie das Warnblinklicht ein und – falls die Unfallstelle nicht sofort geräumt werden kann – stellen Sie das Warndreieck auf. Danach rufen Sie Hilfe. Auf Autobahnen und vielen Bundes- und Landesstraßen stehen Notrufsäulen. Wenn eine Säule in der Nähe ist, benutzen Sie sie! Nur so ist die sichere Lokalisierung Ihres Standortes gewährleistet.

Braucht eine Person ärztliche Hilfe oder kann sie sich nicht selbst aus dem Auto befreien, rufen Sie die 112 an. Bei allen anderen Unfällen hilft Ihnen der Notruf der Autoversicherer weiter. Falls Sie das Handy benutzen müssen, gehen Sie folgendermaßen vor:
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Unter 0800 NOTFON D melden sich die Mitarbeiter der Notrufzentrale, die auch die von den Notrufsäulen eingehenden Rufe betreuen. Diese können entscheiden, ob die Polizei gerufen werden muss.

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Falls technische Hilfe – beispielsweise ein Abschleppwagen – benötigt wird, wird das sofort veranlasst. In jedem Fall können Sie sofort mit der Versicherung des Unfallverursachers weiter verbunden werden. Dort wird der Unfall aufgenommen und damit eine schnelle Bearbeitung sichergestellt.

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Bei geringfügigen Schäden müssen Sie darauf achten, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Blockieren Sie also wegen einer kleinen Beule oder eines zerbrochenen Scheinwerferglases nicht die Kreuzung, sondern fahren Sie an den Straßenrand. Es reicht aus, die Stellung der Fahrzeuge zu markieren und – falls ein Apparat zur Hand ist – zu fotografieren. Tipp: In jedem Verbandkasten befindet sich Kreide!

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Haben Sie alles veranlasst, sollten Sie – am besten gemeinsam mit dem Unfallgegner – mit dem Handy 0800 NOTFON D anrufen. So ersparen Sie sich auf jeden Fall die schriftliche Schadenanzeige und sorgen für eine schnelle Bearbeitung. Auch ein Unfallprotokoll erübrigt sich dadurch.

 

 

 

 

Nur wenn kein Mobiltelefon zur Hand ist, gehen Sie wie folgt vor:

Nehmen Sie die Daten schriftlich auf. Denn vollständige Angaben ersparen Rückfragen.

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Amtliches Kennzeichen. Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer. Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen.

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Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins; verlangen Sie Unterlagen. Sind die Daten nicht bekannt, hilft Ihnen der kostenlose Notruf der Autoversicherer NOTFON D unter 0800 6683663.

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Ort und Zeit des Unfalls.

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Namen und Anschriften von Unfallzeugen.

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Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.

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Fertigen Sie ein Unfallprotokoll, das sowohl vom Schädiger als auch vom Geschädigten unterschrieben wird. Verwenden Sie dazu am besten den so genannten Europäischen Unfallbericht, damit Sie in der Hektik nicht vergessen. Sie erhalten den Europäischen Unfallbericht bei Ihrem Versicherer. Schildern Sie den Unfallhergang; überlassen Sie aber die rechtliche Beurteilung der Versicherungsgesellschaft.

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Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, so fragen Sie nach der Grünen Versicherungskarte. Für Fahrzeuge aus EU- und einigen anderen Ländern muss sie allerdings nicht mehr mitgeführt werden. Der Versicherungsnachweis ist häufig an der Frontscheibe aufgeklebt.

 

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Aktualisiert Klaus Thiem Montag, 02. Oktober 2006 22:05:43

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