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Änderungen im Straßenverkehr
Hier erhalten Sie Informationen zu den jährlichen Veränderungen im Straßenverkehr.
Inhalt
bulletÄnderungen 2003
bulletÄnderungen 2004
bullet Änderungen 2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungen 2003

Keine Doppelkarte mehr - Einfache Versicherungsbestätigung reicht zur Autoanmeldung aus.

 

Die bislang mit dem Doppel an den Versicherer übermittelte Information, dass er für das zugelassene Fahrzeug in Haftung ist, erfolgt künftig grundsätzlich elektronisch über das Kraftfahrtbundesamt. Seit dem 18. September 2002 gibt es deshalb eine vereinfachte Versicherungsbestätigungskarte. Darauf machen die deutschen Versicherer aufmerksam:

 

Es gibt künftig nur noch eine Versicherungsbestätigung für normale Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder rote Kennzeichen.

 

Eine Übergangsfrist ermöglicht bis 31.3.2003 die Verwendung alter Doppelkarten.

 

Das Problem elektronisch übermittelter Versicherungsbestätigungen, beispielsweise von Internetversicherern, bleibt weiterhin nicht gelöst. Es gibt immer noch einige Zulassungsstellen, die diese nicht anerkennen. 

 

Benutzung der Standspur

 

Der Standstreifen der Autobahn darf grundsätzlich nicht befahren werden, denn die Standspur dient nicht dem normalen Fahrverkehr, sondern dem Abstellen von Kfz bei Not- oder Unfällen, bei Pannen o.ä. 

Das Befahren der Standspur ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Seit dem 01.01.2002 ist ein solcher Ausnahmefall gesetzlich geregelt, da durch das Verkehrszeichen 223.1 (rechteckiges blaues Schild mit drei nebeneinander stehenden Pfeilen; der äußerste rechte Pfeil symbolisiert dabei den durch eine durchgezogene Linie von den beiden Fahrbahnen getrennten Seitenstreifen) das Befahren des Seitenstreifens ausdrücklich angeordnet werden kann. 

Diese Anordnung ist ausschließlich zu Stoßzeiten auf besonders befahrenen Autobahnabschnitten zu treffen. Zusätzlich muss die Anordnung des Befahrens des Standstreifens zwingend mit der Begrenzung der Geschwindigkeit auf 100 km/h gekoppelt werden. Solange die Anordnung des Befahrens des Seitenstreifens besteht, ist der Seitenstreifen nach der gesetzlichen Regelung wie ein rechter Fahrstreifen zu befahren. 

Die Anordnung wird mit dem Verkehrszeichen 223.2 aufgehoben, auf dem der äußerst rechts Pfeil mit einem roten Querstrich durchgestrichen ist. Ab diesem Zeitpunkt darf der Seitenstreifen nicht mehr befahren werden, ansonsten drohen ein Bußgeld in Höhe 50 Euro und die Eintragung von 2 Punkten in Flensburg. 

 

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Änderungen 2004
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Als Berechnungsgrundlage für die Löschung der Einträge im Verkehrszentralregister gilt nicht mehr der Zeitpunkt der Rechtskraft, sondern der Tatzeitpunkt.

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Die Führerscheinklasse "S" wird eingeführt. Sie steht für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit 50 cm³ Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.

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Fahrverbote im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten von bisher max. 3 Monaten, können jetzt bis zu 6 Monaten verhängt werden.

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40 Euro und einen Punkt kostet es, wenn Sie beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung erwischt werden. Radfahrer zahlen 25 Euro.

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Wer sich in Reisebussen nicht anschnallt, obwohl ein Gurt vorhanden ist, kann mit 30 Euro zur Kasse gebeten werden.

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Falschparker, die durch das Parken an engen Stellen den Einsatz von Rettungsfahrzeugen behindern, sind mit 40 Euro und einem Punkt dabei.

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In Zukunft können Sie an einem Parkautomat die ersten 15 Minuten kostenlos stehen bleiben. Grundvoraussetzung ist, der Automat ist mit einer so genannten "Brötchentaste" ausgestattet.

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Änderungen 2006

Das ist neu

 

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PKW, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5t, die die "Euro 4" Abgasnorm erfüllen, können ab dem 1. Januar 2006 nur noch erstmalig zugelassen werden. Alle anderen Pkw betrifft dies ein Jahr später. Ausnahmen kann es für "Euro 3"- Fahrzeuge auf Antrag des Fahrzeugherstellers noch für ein Jahr geben. 

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Spätestens zum Jahresende 2005 endet die steuerliche Förderung "schadstoffarmer Fahrzeuge". Dies gilt auch für so genannte "3-Liter-Autos", auch wenn der Wert der steuerlichen Förderung bis dahin noch nicht ausgeschöpft wurde.

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Bei der Pkw-Hauptuntersuchung werden künftig auch elektronische Systeme im Auto geprüft. Dazu gehören z.B. ESP oder Airbag. Fahrzeuge, die mit der On-Board-Diagnose (OBD) ausgerüstet sind und ab dem 1. Januar erstmalig in den Verkehr kommen, wird die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung   integriert.

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Im Gespräch ist die Bemautung von umgehungsrelevanten Bundesstraßen sowie die Sperrung von Ausweichrouten.

 

Folgende Neuregelungen sind zwar noch nicht beschlossen, es ist aber damit zu rechnen, dass sie im Jahresverlauf 2006 in Kraft treten.

 

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Wahrscheinlich zum ersten April wird es zwei neue Verkehrszeichen geben. Das Zeichen 327 und  328. Ersteres steht vor Tunnels und legt verbindlich fest, dass im Tunnel mit Licht gefahren werden muss und nicht gewendet werden darf. Das Zweite regelt die Benutzung so genannter Nothaltebuchten.

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Umgesetzt könnten die vom ADAC geforderten und von der Politik versprochenen steuerlichen Anreize zur Förderung der Partikelfilter bei Pkw mit Dieselmotor werden. Zumindest die Nachrüstung soll Absichtserklärungen der Politik zufolge, mit 250 Euro gefördert werden.

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Auch Motorräder könnten einer Abgasuntersuchung unterzogen werden.

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0.0 Promille für Fahranfänger bis 25 Jahre in der Probezeit.

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Durch eine Änderung der StVO werden Autofahrer dazu verpflichtet, bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit geeigneter Ausrüstung am Straßenverkehr teilzunehmen. Im Besonderen geht es hierbei um die Reifen, wobei einfache Verstöße mit 20 Euro geahndet werden. Bei zusätzlicher Behinderung drohen 40 Euro und ein Flensburgpunkt.

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Mit höheren Bußen kann man bei ungenügendem Sicherheitsabstand, bei falscher oder fehlerhafter Ladungssicherung und bei Fehlverhalten an Bahnübergängen rechnen. 150 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot riskiert z.B. derjenige, der bei Tempo 100 bis auf 15 Meter auffährt. Drängeln wird mit bis zu 250 Euro und drei Monate Fahrverbot geahndet.

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Was Kritikern schon lange ein Dorn im Auge ist, ist die Helmpflicht für Quads und Trikes, unabhängig von der Art der Zulassung.

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Seit Jahren bemüht sich die EU um die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen. Bis zum März 2007 muss ein im vergangenen Jahr verabschiedeter Rahmenbeschluss in nationales Recht umgesetzt werden.

 

Aber nicht nur in Deutschland wird sich 2006 einiges ändern. Folgende Neuerungen meldet der ADAC von unseren Nachbarstaaten:

 

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Österreich: Ein Verstoß gegen die Lichtpflicht am Tag kostet ab dem 15. April 15 Euro.

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Mit einer Modifizierung des Bußgeldsystems plant Belgien zum 31. März 2006 eine Reform des Straßenverkehrsrechts. 

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Bis Mitte 2006 will Tschechien dem Führerscheintourismus einen Riegel vorschieben, in dem es das Wohnsitzprinzips für Führerscheinerwerber einführt. Danach muss man, wie auch in den anderen EU-Staaten, mindestens 185 Tage dort gemeldet sein, wo man den Führerschein machen möchte.

 

Caravan mit 100 km/h

 

Die Straßenverkehrsordnung wurde dahingehend geändert, dass ca. 80 % aller Wohnwagen-Gespanne auf Autobahnen bzw. autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen mit Tempo 100 fahren dürfen. Diese Änderung ist zunächst bis 2010 befristet. Tempo 100 Plaketten gibt es bei der Zulassungsstelle. Dort erfahren Sie auch, für welche Modelle diese Regelung zutrifft.

 

Quellen: 

http://www.adac.de  

http://www.auto.de

 

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Aktualisiert Klaus Thiem Montag, 02. Oktober 2006 21:51:19

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